Arbeitskreis 5: Handel und Transport

Vorsitz
Dr. Ulrich Eberhardt
beim Veterinäramt Hohenlohekreis
Hindenburgstr. 58
74613 Öhringen
Tel: 07940/18-672
Mobil: 0160 - 2066982
Fax: 07940/18-682
ulrich.eberhardt@hohenlohekreis.de

Stellvertretende Vorsitzende:

Dr. Karen von Holleben

vonholleben@tierschutz-tvt.de
 

Tierarten
Landwirtschaftliche Nutztiere
Geflügel

Zielsetzung
Ein Verzicht auf Tiertransporte ist in absehbarer Zeit nicht möglich!! Sie werden mit der Erweiterung der EU eher weiter zunehmen.
Die Arbeit des AK richtet sich daher auf folgende Ziele:
Optimierung der Transportbedingungen und Reduzierung auf die unbedingt notwendige Zahl.
Lösungsansätze:

  1. "Bewusstsein schaffen" über Presse/Medien.
  2. Verbesserung der Transportbedingungen.
    • Optimierung und Normierung der Transportmittel, z.B. über die Tierschutztransportverordnung.
    • Verkürzung der Transportdauer
    • Schulung des Personals, Sachkundeunterricht und -prüfung.
  3. Geeignete Überwachung der Transporte
  4. Einrichtung von Versorgungsstationen

Konkrete Schritte

  1. Auswertung wissenschaftlicher Ergebnisse
  2. Sammeln und Verbreiten von positiven Beispielen aus der Praxis
  3. Unterrichtsmaterial für Tiertransporteure:
    • TIERSCHUTZGERECHT TRANSPORTIEREN _ Eine Anleitung zum tierschutzgerechten Transport landwirtschaftlicher Nutztiere. 3. Überarbeitete Ausgabe, Herausgeber: TVT / AK 5; DHV-Fachverlag Vieh und Fleisch Bonn
    • TIERSCHUTZGERECHT TRANSPORTIEREN_ Geflügeltransporte. Arbeitsblätter und Prüfungsfragen, Bezugsadresse: TVT-Geschäftsstelle
    • Merkblätter zu Spezialfragen, z.B. zum Transport kranker oder verletzter Tiere, Transport von Schlachtgeflügel durch Privatpersonen

Poster
Messetafel AK 5 Nr. 1 (auf Anfrage)

Aktivitäten (Stand Dezember 2003)

Im Jahr 2003 fand eine Sitzung des AK 5 statt, zusätzlich wurden einige Themen per rundmail bearbeitet. Die aktuellen Themen des AK 5 waren bzw. sind

  • Präventiver Tierschutz bei Transporten: Hierzu wurde ein Positionspapier erarbeitet, welches zur Beseitigung permanenter Defizite beim Transport (Verladung nicht transportfähiger Tiere, Überladung, mangelhafte Transportfahrzeuge, Überschreitung von Transportzeiten / unzureichende oder fehlende Versorgung) fordert, dass alle Tiertransporte mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 4 Stunden oder über eine Entfernung von mehr als 300 km, unabhängig von ihrem Zielort, durch einen amtlichen Tierarzt vor Transportbeginn überprüft und die Ergebnisse in einer amtlichen Transportbescheinigung dokumentiert werden. Diese Forderung wurde von der BTK aufgegriffen und auf dem Deutschen Tierärztetag 2002 in Magdeburg beschlossen. Der AK beschäftigt sich jetzt mit Möglichkeiten der Umsetzung.
  • Stellung zu aktuellen Rechtssetzungsverfahren der EU: Erarbeitung einer Stellungnahme zur Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und allen damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG des Rates. Neben vielen Verbesserungsvorschlägen aus fachlicher Sicht wird als größter Nachteil der beabsichtigten Regelung das Fehlen von absoluten Transportzeitbegrenzungen insbesondere für Schlachttiere, der grundsätzliche Wegfall der Entladeverpflichtung in Versorgungsstationen sowie die Beschränkung vieler Regelungen auf Langstreckentransport angesehen. Die Stellungnahme wurde auf der Verbandsanhörung im BMVEL am 25. September in Bonn vorgelegt.
  • Längerfristig werden die Sachkundblätter (Arbeitsblätter zum Sachkundenachweis für Tiertransporteure nach §13 Tierschutztransportverordnung) überarbeitet sowie ständige Forderungen vertieft wie z.B. diejenige nach Einrichtung einer zentralen Stelle zur europaweiten Koordinierung und Überwachung von Tiertransporten.
  • Die Arbeitsgruppe sieht sich als Nahtstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Vollzug und betrachtet es als ihre Aufgabe, sachverständig und unabhängig in die politische Diskussion einzugreifen, sowie Kollegen fachlich zu informieren.




 
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